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  Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähig. Ein aktuelles Problem.

Ab dem 01.01.2001 gibt es
vom Staat keine Berufsunfähigkeitsabsicherung mehr!


Stattdessen führte der Gesetzgeber
eine Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit ein.

Gesetz zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Personen ab Jahrgang 1961

Personen vor Jahrgang 1961

Volle Erwerbsminderungsrente

erhält derjenige:

-wer unter 3 Stunden pro Tag am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann

- Höhe der Rente ca 50% vom Nettogehalt


Volle Erwerbsminderungsrente

erhält derjenige:

-wer unter 3 Stunden pro Tag am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann

- Höhe der Rente ca 50% vom Nettogehalt

Halbe Erwerbminderungsrente

erhält derjenige:

- wer zwischen 3 und unter 6 Stunden
pro Tag am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann,
gleich in welchem Beruf!

- Höhe der Rente ca 25% vom Nettogehalt


Halbe Erwerbminderungsrente

erhält derjenige:

- wer zwischen 3 und unter 6 Stunden
pro Tag seinen Beruf in der Regel der zuletzt ausgeführte ausüben kann


- Höhe der Rente ca 25% vom Nettogehalt


Keine Erwerbsminderungsrente


- wer mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann


Keine Erwerbsminderungsrente


- wer mehr als 6 Stunden pro Tag
arbeiten kann

Die Berufsunfähigkeits-Absicherung ist durch die Gesetzesänderung wichtiger denn je geworden!

Denn stellen Sie sich folgende Praxisfälle vor:

Praxisfall für volle und halbe Erwerbsminderungsrente (Jahrgang ab 1961):
Ein 1966 geborener Mann, mit einem monatlichen Nettoeinkommen von Euro 2.000, läuft unachtsam über die Srasse und wird durch den Zusammenstoß mit einem Auto sehr schwer verletzt. Nach vielen langen Krankenhausaufhalten stellt sich heraus, daß der Mann teilweise gelähmt ist und im Rollstuhl sitzen muss.
Von Amts wegen wird festgestellt, daß der Mann garnicht mehr arbeiten kann. Er erhält daher eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. Euro 1.000.
Ist das Krankheitsbild weniger stark ausgeprägt und der Mann kann aus medizinischer Sicht noch zwischen 3 und unter 6 Stunden am Tag arbeiten dann erhält er eine halbe Erwerbsminderungrente in Höhe von ca. Euro 500.
Neben der halben Erwerbsminderungsrente können dem Kunden Tätigkeiten zugemutet werden, die sich nicht nach seinem bisher ausgeübten Beruf richten.

Praxisfall für volle und halbe Erwerbsminderungsrente (Jahrgang vor 1961):

Ein 1956 geborener Mann, mit einem monatlichen Nettoeinkommen von Euro 2.000, läuft unachtsam über die Srasse und wird durch den Zusammenstoß mit einem Auto sehr schwer verletzt. Nach vielen langen Krankenhausaufhalten stellt sich heraus, daß der Mann teilweise gelähmt ist und im Rollstuhl sitzen muss.
Von Amts wegen wird festgestellt, daß der Mann garnicht mehr arbeiten kann. Er erhält daher eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. Euro 1.000.
Ist das Krankheitsbild weniger stark ausgeprägt und der Mann kann aus medizinischer Sicht noch zwischen 3 und unter 6 Stunden am Tag arbeiten dann erhält er eine halbe Erwerbsminderungrente in Höhe von ca. Euro 500.
Neben der halben Erwerbsminderungsrente können dem Kunden Tätigkeiten zugemutet werden, die sich nicht nach seinem bisher ausgeübten Beruf richten.
Der Versicherte kann vom Gesetzgeber nicht auf irgend einen Beruf verwiesen werden. Er hat Berufsschutz. Er könnte nur dann verwiesen werden, wenn die Tätigkeit seiner Lebensstellung, Erfahrung, Ausbildung und Gehalt entspricht, oder er angeworben wird vom Arbeitsmarkt.

Schließen Sie die erhebliche finanzielle Lücke, indem Sie mit einer privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung vorsorgen!


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