Die gesetzliche Rentenversicherung befindet sich im Umbruch.
Private Vorsorge ist wichtiger denn je.
Einer ständig wachsenden Anzahl von Rentnern stehen immer weniger aktive Beitrags-
zahler gegenüber. Die Finanzierbarkeit der GRV wird aus heutiger Sicht nur über eine
erhebliche Senkung des Rentenniveaus oder über eine deutliche Steigerung der
Beitragssätze zu erreichen sein.
Mit welcher Rentenhöhe können Sie nach heutigem Stand rechnen?
Wer z. B. monatlich 3.000,-- Euro verdient kann bei Rentenbeginn mit 65 Jahren mit
ca. 42% seines letzten Bruttoeinkommens rechnen. Bei einem, im allgemeinen, ange-
strebten Ziel in Höhe von ca. 70 – 75 % des letzten Bruttoeinkommens fehlen ca.
30% um den Lebensstandard halten zu können.
Bei Personen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, ist die Lücke
noch wesentlich größer, da die Gehaltsteile oberhalb der Beitragsbemessungs-
grenze in der GRV gänzlich unberücksichtigt bleiben. Mit einer privaten Renten-
versicherung schließen Sie Ihre Versorgungslücke im Rentenalter und sichern
sich ein lebenslanges, regelmäßiges und garantiertes Einkommen.
Interessante und wichtige Punkte zur privaten Rentenversicherung:
1) Bei der Rentenversicherung gibt es eine garantierte Aufnahme , wenn keine wei-
teren Zusatzversicherungen (z. B. BUZ) eingeschlossen werden, da die sonst bei
Lebensversicherungen üblichen Gesundheitsfragen entfallen . D.h. für alle Per-
sonen, die aufgrund des Gesundheitszustandes für eine normale Annahme in der
Kapitallebensversicherung nicht in Betracht kommen, bietet die private Rentenver-
sicherung die beste Alternative.
2) Für den Fall, daß der Versicherte das Rentenbeginnalter (z. B. 65. Lebensjahr) nicht
erlebt, können Sie eine sogenannte Beitragsrückgewähr in Ihren Vertrag ein-
schließen, so daß die eingezahlten Beiträge nicht verloren gehen, sondern an die
Erben ausgezahlt werden.
3) Sie erhalten die vereinbarte Rente lebenslang.
4) Durch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit wird auch bei vorzeitigem Ab-
leben die Zusatzrente an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Die Rentengaran-
tiezeit stellt die sogenannte Mindestlaufzeit für die Rentenzahlung dar. D. h., wenn
Sie während der Garantiezeit versterben sollten, so bekommen die Erben für die
restliche Dauer der Garantiezeit die vereinbarte Rente in unveränderter Höhe weiter
bezahlt.
5) Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung haben Sie auch die Möglichkeit, sich die
angesammelte Kapitalsumme in einem Betrag auszahlen zu lassen.
Diese Entscheidung müssen Sie nicht sofort bei Vertragsabschluß festlegen, son-
dern Sie haben in der Regel noch bis zu 3 Monate vor Rentenbeginn die Möglichkeit
zu wählen.
6) Die private Rentenversicherung ist eine steuerbegünstigte Geldanlage ohne To-
desfallschutz. Die Beitrag können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen von der
ESt abgesetz werden.
Bedarf geweckt?
Es kann sich keiner mehr dagegen verschließen, außer er ist mit erheblich Weniger im
Rentenalter zufrieden. Daher schliesen Sie Ihre Versorgungslücke mit einem individuel-
len Rentensparplan. Hierzu fordern sie Ihr ganz persönliches Angebot an, klicken Sie
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