Versicherte Sachen
- Fahrbare und transportable Baugerätre, z. B.: Turmdrehkrane, Baumaschienen,
Mobil- und Autokrane, Brecheranlagen, Autobetonpumpen etc.
und sonstige Sachen
- Datenträger, soweit sie nicht auswechselbar sind, bei besonderer Vereinbarung
- Daten, soweit für die Grundfunktion der Sache erforderlich z. B.: Systemdaten
aus dem Beitriebssystem, bei besonderer Vereinbarung
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten, nach besonderer Vereinbarung
- Dekonterminations- und Entsorgungskosten für Erdreich, nach besonderer
Verein-
barung
- Bewegungs- und Schutzkosten, nach besonderer Vereinbarung
- Luftfrachtkosten, nach besonderer Vereinbarung
- Schäden durch innere Unruhen,nach besonderer Vereinbarung
- Zusatzgeräte und Reserveteile versicherter Sachen bei besonderer Vereinbarung
Als Folge eines dem Grunde nach entschädigungspflichtigen Schaden
an
anderen Teilen der versicherten Sachen sind mitversichert.
- Werkzeuge aller Art, wie z. B: Bohrer, Sägeblätter, Messer, Zähne,
Schneiden und
Schleifscheiben
- Transportbänder
- Seile
- Siebe
- Schläuche
- Gurte
- Riemen
- Ketten
- Raupen, Stein- und Betonkübel, Bürsten und Bereifungen, Kabel u.
s. w
Nicht versicherte Sachen
- Fahrzeuge, die ausschließlich der Beförderung von Gütern
im Rahmen eines
darauf gerichteten Gewerbes oder von Personen dienen
- Wasser- und Luftfahrzeuge sowie schwimmende Geräte
- Eigentum von Arbeitnehmern
- Betriebs- und Hilfsstoffe, wie z.B.: Brennstoffe, Chemikalien, Kühlmittel,
Filtermassen und -einsätze, Reinigungs- und Schmiermittel sowei Öle
- Einrichtungen von Baubüros, Baubaracken, Werkstätten, Gerätewagen,
Baubuden, Laboratorien, Magazinen
- Teile, die während der Lebensdauer mehrfach ausgewechselt werden müssen,
wie z.B.: Formen, Matritzen, Schläuche, Filtertücher, Stempel, Gummi-
Textil
und Kunststoffbeläge sowie Kugeln, Panzerungen, Siebe, Schlaghämmer
und
-platten von Zerkleinerungsmaschienen
Versicherte Schäden und Gefahren
Unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen, z. B.:
- während der Dauer von Transporten mit Ausname von Seetransporten
- durch Natutgewalten z.B.: Erdbeben, Hochwasser, Überschwemmungen,
Sturm, Frost, Eisgang etc.
- durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, sowie durch Löschen bei diesen
Ereignissen, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers oder deren Begleitstoffen
oder Ladung
- durch Konstruktions- Material oder Ausführungsfehler
- durch Versagen von Mess- Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- durch Wasser-, Öl-, oder Schmiermittelmangel
- durch Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
- Montage oder Demontage
- durch Diebstahl (nur wenn besonders beantragt und vereinbart sind Schäden
mitversichert, die durch die besonderen Gefahren des Einsatzes entstehen)
- auf Wasserbaustellen durch Versaufen und Verschlammen
- auf schwimmenden Fahrzeugen
- bei Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage
Umfang der Entschädigungen
Bei einem Teilschaden werden die notwendigen Widerherstellungskosten ersetzt,
abzüglich des Wertes des Altmaterials. Ein Abzug "neu für alt"
wird nur noch an
Verbrennungsmotoren, Akkumulatorenbatterien und Röhren vorgenommen.
Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert ersetzt, abzüglich des Wertes
des Alt-
materials (Rest- bzw. Schrottwert).
Versicherungssumme
Es gilt der jeweils gültige Neuwert (Listenpreis) zuzüglich der Kosten
für Fracht,
Verpackung, Montage und Zölle.
Prämienbeispiele :
Bagger; Neuwert: 50.000 Euro; Selbstbehalt 250 Euro
Beitrag = 795,50 Euro inkl. Vollkaskoschutz
Beitrag = 577,66 Euro ohne Vollkaskoschutz
Autokran; Neuwert: 250.000 Euro; Selbstbehalt 2.500 Euro
Beitrag = 4.059,55 Euro inkl. Vollkaskoschutz
Beitrag = 3.280,45 Euro ohne Vollkaskoschutz
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