Aufträge erfordern Bürgschaften
Die Situation:
- Ihr Auftraggeber fordert von Ihnen Sicherheit, daß Leistungen und Lieferungen
er-
bracht und während der Gewährleistungszeit auftretende Mängel
beseitigt werden
- Oft tritt die Hausbank als Bürge auf ; dadurch wird Ihre Kreditlinie
jedoch stark
belastet
- lange Gewährleistungsfristen schränken Ihren finanziellen Spielraum
besonders ein
Bürgschaften entsprechend dem Bedarf inländischer Unternehmen
aus Bau,
Industrie und Gewerbe:
- Vertragserfüllungsbürgschaften für die vertragsgemäße
Erfüllung Ihrer gegenüber
dem Auftraggeber eingegangenen Bau- und Lieferverpflichtungen
- Mängelgewährleitungsbürgschaften als Sicherheit für Ihren
Auftraggeber in der
2- oder 5-jährigen Gewährleistungszeit. Die Bürgschaft dient
der Ablösung des
Einbehalts, das verschafft Ihnen sofort zusätzliche Liquidität
Welche Bürgschaften werden gestellt?
- Vertragserfüllungs- und Mänfgelgewährleistungsbürgschaften
Wie hoch ist die maximal verfügbare Bürgschaftssumme pro
Auftrag?
- maximal 10% bzw. 20% des Limits (je nach Höhe der gestellten Sicherheit)
Welches sind die Entscheidungsgrundlagen?
- Bonitätsprüfung anhand von : Selbstauskunft, Jahresabschluß
des letzten
Geschäftsjahres, Bankauskunft, Handelsregisterauszug
Welche Sicherheiten sind in der Regel zu stellen?
- In Höhe von 10% des Limits, wenn nur Mängelgewährleistungsbürgschaften
abge-
rufen werden
- In Höhe von 20% des Limits, wenn Mängelgewährleistungs- und
Vertragserfüllungs-
bürgschaften abgerufen werden
Die Sicherheit kann wahlweise wie folgt gestellt werden:
- Bardeckung per Konto-Abtretung oder per Sparbuch, Bankgarantie, Lebens-/Renten-
versicherung eines Unternehmens der Allianzgruppe
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