Die gesetzliche Haftpflicht eines Firmeninhabers umfaßt alle Schäden,
die der Betriebs-
inhaber selbst oder seine Mitarbeiter durch Verschulden anderen, insbesondere
Kun-
den, in Ausübung der betrieblichen Tätigkeiten zufügen.
Beispiel :
Der Inhaber eines Ladens unterläßt es, vor seinem Geschäft
zu streuen, obwohl es
sehr glatt ist. Ein Passant kommt zu Fall und verletzt sich.
Die Verkäuferin unterläßt es, vor Öffnung des Ladens zu
streuen, obwohl es sehr glatt
ist. Ein Passant kommt zu Fall und verletzt sich. Der Ladeninhaber, der etwas
später
zu kommen pflegt, hatte der Mitarbeiterin das Streuen bei den entsprechenden
Wit-
terungsverhältnissen auferlegt und bei früheren Kontrollen festgestellt,
daß dies von
seiner Angestellten auch eingehalten wurde.
In der Mehrzahl dieser Fälle hat der Betriebsinhaber dennoch für
das Verschulden
seiner Mitarbeiter einzustehen (Haftung des Dienstherren für Erfüllungsgehilfen
/
Verrichtungsgehilfen).
Sie haften auch für Ihre Produkte, die Sie vertreiben !
Ausserdem werden Unternehmen durch eine immer verbraucherfreundlicher werdende
Rechtssprechung für Produkt- oder Beratungsfehler haftbar gemacht.
Haftpflichtansprüche gegen den Inhaber eines Handelsbetriebes können
ihre Ursache
in der Fehlerhaftigkeit einer verkauften Ware haben. Solche gegen den Inhaber
- aber
auch gegen seine Mitarbeiter - gerichteten Ansprüche wegen Schäden,
die andere,
insbesondere Kunden, durch fehlerhafte Ware erleiden, sind ebenfalls mitversichert.
Allerdings sind Einschränkungen dort gegeben, wo umweltrelevante Bereiche
betroffen
sind.
Sie sehen, neben Ihren Sachwerten (Inhalts- und Gebäudewerte) sind auch
Ihre Ver-
mögenswerte ständig Gefahren und Risiken ausgesetzt. Somit ist eine
langfristige Fi-
nanzplanung im Rahmen Ihres Risk-Managements bzw. Versicherungskonzepts unerläß-
lich.
Unter Haftpflicht versteht man die sich aus den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen
ergebende Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt
hat, z.B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergeßlichkeit.
Als Betriebsinhaber haften Sie für Schäden, die Ihre Mitarbeiter
angerichtet haben,
wie für von Ihnen selbst angerichtete Schäden.
Schadebsersatzansprüche drohen, wenn Sie als Fußgänger oder
Radfahrer einen Ver-
kehrsunfall verursachen, ein Besucher Ihrer Betriebsräume durch Bodenglätte
hinfällt,
ein Straßenpassant auf Ihrem Betriebsgrundstück wegen Glatteis stürzt,
Ihr Wachhund
den Briefträger beißt oder Öl aus iIhrem Tank ins Grundwasser
versickert, um nur
einige Beispiele zu nennen.
Hier stellt sich die Frage, ob Sie in der Lage sind größere Schadensersatzforderungen
mit eigenen finanziellen Mitteln beheben zu können.
Versicherungsschutz
Nach den gesetzlichen Bestimmungen, z.B. nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB)
und anderen Gesetzen, wie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), besteht die Verpflich-
tung, einen Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, also
gesetz-
liche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.
Versichert sind alle Haftpflichtansprüche, die gegen den Betriebsinhaber
und seine
Mitarbeiter geltend gemacht werden können.
Leistungen
Der Versicherer prüft, ob Sie für den Schaden haftbar gemacht werden
können.
Er ist zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet, und zwar im Rahmen
der indivi-
duell vereinbarten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden.
Wir bieten Ihnen für das Bauhaupt-, Baunebengewerbe und für Handelsbetriebe
günstige Prämien an :
Zum Beispiel :
Elektoinstallationsbetrieb, Lohn- u. Gehaltssumme 100.000 Euro
Deckungssummen :
- 1 Mio Euro für Personen- und Sach- und Vermögensschäden
- 50.000 Euro für Bearbeitungsschäden
Beitrag im Jahr : 460,- Euro
Hochbaubetrieb , Lohn- u. Gehaltssumme 100.000 Euro
Deckungssummen :
- 1 Mio Euro für Personen- und Sach- und Vermögensschäden
- 50.000 Euro für Bearbeitungsschäden
Beitrag im Jahr : 840,- Euro
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