Nach § 633 BGB / § 13 VOB / B ist jeder Unternehmer verpflichtet seine
Bauleistung mangelfrei herzustellen.
Die Folge:
Der Auftraggeber sichert seine Ansprüche durch Einbehalte und Bürgschaften.
Der
Auftragnehmer bildet hohe Rückstellungen, um im Gewährleistungsfall
die Kosten
tragen zu können. Die Baugewährleistungsversicherung nimmt Ihnen das
Risiko ab.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Erstattung der Mängelbeseitigungskosten für Mängel an der
Bauleistung,
die erstmals nach der Abnahme auftreten
- Abwehr unbegründeter Gewährleistungsansprüche
- Im Konkursfall des Bauunternehmers hat der Bauherr einen Direktanspruch
gegen den Verurscher auf Erstattung der Mängelbeseitigungskosten.
- Die garantierte Sicherung der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen
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