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  Bürgenschaft

Aufträge erfordern Bürgschaften

Die Situation:

- Ihr Auftraggeber fordert von Ihnen Sicherheit, daß Leistungen und Lieferungen er-
bracht und während der Gewährleistungszeit auftretende Mängel beseitigt werden
- Oft tritt die Hausbank als Bürge auf ; dadurch wird Ihre Kreditlinie jedoch stark
belastet
- lange Gewährleistungsfristen schränken Ihren finanziellen Spielraum besonders ein

Bürgschaften entsprechend dem Bedarf inländischer Unternehmen aus Bau,
Industrie und Gewerbe:

- Vertragserfüllungsbürgschaften für die vertragsgemäße Erfüllung Ihrer gegenüber
dem Auftraggeber eingegangenen Bau- und Lieferverpflichtungen
- Mängelgewährleitungsbürgschaften als Sicherheit für Ihren Auftraggeber in der
2- oder 5-jährigen Gewährleistungszeit. Die Bürgschaft dient der Ablösung des
Einbehalts, das verschafft Ihnen sofort zusätzliche Liquidität

Welche Bürgschaften werden gestellt?

- Vertragserfüllungs- und Mänfgelgewährleistungsbürgschaften

Wie hoch ist die maximal verfügbare Bürgschaftssumme pro Auftrag?

- maximal 10% bzw. 20% des Limits (je nach Höhe der gestellten Sicherheit)

Welches sind die Entscheidungsgrundlagen?

- Bonitätsprüfung anhand von : Selbstauskunft, Jahresabschluß des letzten
Geschäftsjahres, Bankauskunft, Handelsregisterauszug

Welche Sicherheiten sind in der Regel zu stellen?

- In Höhe von 10% des Limits, wenn nur Mängelgewährleistungsbürgschaften abge-
rufen werden
- In Höhe von 20% des Limits, wenn Mängelgewährleistungs- und Vertragserfüllungs-
bürgschaften abgerufen werden

Die Sicherheit kann wahlweise wie folgt gestellt werden:

- Bardeckung per Konto-Abtretung oder per Sparbuch, Bankgarantie, Lebens-/Renten-
versicherung eines Unternehmens der Allianzgruppe

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